Einspeisetarife

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sieht eine schrittweise Absenkung der Vergütung vor. Somit bestimmt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme - neben der Anlagenart, der Anlagengröße sowie dem Eigenverbrauchsanteil – die Höhe der Vergütung für eingespeisten Strom.