Was muss ich bei der Anmeldung meiner PV-Anlage beachten?

 

Nach § 8 Abs. 5 EEG 2017 muss jede Photovoltaikanlage vom Betreiber bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies erfolgt ausschließlich online und kann nicht durch Dritte ausgeführt werden. Darüber hinaus muss die Anlage seit Juli 2017 im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden.

Des Weiteren muss ein Antrag auf Netzanschluss beim Netzbetreiber gestellt werden (grundsätzlich vor der Montage). Dieser hat das Recht, die Anlage auf Netzverträglichkeit zu prüfen. Danach folgt die Inbetriebnahme der Anlage mit einem Inbetriebnahmeprotokoll. Wenn alles vollständig an den Netzbetreiber übermittelt wurde, ist der Betreiber zum Erhalt der Einspeisevergütung berechtigt.